Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH (gültig ab 6.03.2024)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Moto Event AG, sowie deren Abteilungen Plüss Moto Sport und Discover the Bike (nachfolgend MEAG genannt), und ihren Kunden (nachfolgend Kunde oder Teilnehmer genannt). Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die dem Nachweis der (elektronischen) Schriftform bedürfen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT (LEISTUNG)
Die von MEAG ausgeschriebenen Veranstaltungen gelten als Angebote. Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
- Bestellung über den Webshop durch den Kunden; oder
- bei einer Anfrage durch den Kunden an MEAG mit der schriftlichen oder elektronischen Teilnahmebestätigung von MEAG an den Kunden
Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen bei 16 Jahren. Teilnehmer, die im Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben (Minderjährige), benötigen für den Vertragsabschluss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters.
Minderjährige müssen vor Ort durch mindestens eine erziehungsberechtigte Person während der gesamten Dauer der Veranstaltung begleitet werden, um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen.
Der vertragliche Leistungsumfang von MEAG ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar. Anderslautende Abmachungen bedürfen einer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung. Falls nichts Anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person und in Euro.
Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind zusätzlich zu bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin kalkuliert.
Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, z.B. durch Erhöhung der Transportkosten, Treibstoffzuschläge, Wechselkursänderungen oder neue Abgaben und Gebühren, bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten.
Der Kunde akzeptiert das Risiko vorgenannter Preiserhöhungen und ist damit einverstanden, dass für ihn dadurch kein Rücktrittsrecht entsteht. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt, spätestens jedoch 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
MEAG haftet nicht für den Ausfall an Fahrzeiten auf der Rennstrecke. Solche Ausfälle können insbesondere durch Sturz, sonstige Fahrbeeinträchtigungen, Fahrzeugschäden, schlechte Witterungsbedingungen oder ähnliches eintreten. MEAG behält sich vor, Programme oder einzelne Leistungen situativ zu ändern, wenn die Umstände es erfordern. MEAG bemüht sich, solche Änderungen so rasch als möglich mitzuteilen und für alle Teilnehmer fair umzusetzen.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermässigung der Teilnahmegebühr.
3. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS
MEAG kann bei schwerwiegenden Ereignissen wie Pandemie, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt wie zum Beispiel extreme Wettersituationen, kriegerische Ereignisse, Streiks, bei Absage des Rennstreckenbetreibers oder aus anderen wichtigen Gründen einseitig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen MEAG sind ausgeschlossen.
4. ZAHLUNGSFRISTEN UND ZAHLUNGSARTEN
eCommerce:
Der Teilnehmer überweist den geschuldeten Betrag direkt während dem Check Out im Webshop, damit die Buchung abgeschlossen werden kann. Die verfügbaren Zahlungsmittel können jederzeit dem FAQ entnommen werden.
Anmeldungen ausserhalb des Webshops:
Mit seiner Anmeldung (telefonisch, elektronisch oder schriftlich) verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen unterliegen folgender Fälligkeit:
– 10 Tage nach Anmeldung (Bsp.: Bei einer Anmeldung am 5. Mai, wird der Betrag am 15. Mai fällig. Danach befindet sich der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug.)
Erfolgt die Anmeldung weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer befindet sich ab dem Folgetag der Anmeldung in Verzug.
Gutscheine:
Ein geschuldeter Betrag oder ein Teil davon kann mit einem gültigen Gutschein beglichen werden.
Überweisung:
In Ausnahmen kann es möglich sein, dass eine Banküberweisung nötig ist. Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den geschuldeten Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht, vollständig und in korrekter Währung auf eines der Konten von MEAG.
Barzahlung:
Barzahlung wird nur dann akzeptiert, wenn sie entweder mit MEAG vereinbart wurde oder wenn diese zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgt.
Bei einer Anmeldung vor Ort am Tage der Veranstaltung hat der Teilnehmer zusätzlich zur Teilnahmegebühr und den Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30.00 zu entrichten.
Die Kostenfolgen bei Zahlungsverzug sind in Ziff. 6 geregelt. Es obliegt dem Teilnehmer sicherzustellen, dass die Bezahlung fristgerecht (bankeingehend) MEAG gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug behält sich MEAG vor, ohne Benachrichtigung über den Platz frei zu verfügen.
5. GUTSCHEINE
Kunden erhalten im Rahmen der Verfügbarkeit die angeforderten Gutscheine als Codes, welche im Webshop beim Check Out eingelöst werden können. Die MEAG kann Kunden bei Verdacht auf Missbrauch von Gutscheinen ausschliessen. Jeder einzelne Gutschein darf nur einmal eingelöst werden. Gutscheine sind kumulierbar.
Kunden, die auf der Website einen Gutschein anfordern, müssen dafür eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegen. Diese E-Mail-Adresse wird verwendet, um Kunden ihren jeweils angeforderten Gutschein zu senden sowie an das Einlösen des jeweils angeforderten Gutscheines zu erinnern.
Gutscheine können nicht in bar ausbezahlt oder retourniert werden. Im Übrigen gelten für die verfügbaren einzelnen Gutscheine die jeweils veröffentlichten Bedingungen wie beispielsweise eine beschränkte Gültigkeit beziehungsweise Laufzeit oder ein Mindestbestellwert.
6. RÜCKTRITT VON EINER GEBUCHTEN VERANSTALTUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
Bei einem Rücktritt oder bei Zahlungsverzug gelten folgende Bedingungen, sofern in der Ausschreibung der Veranstaltungen nichts anderes vereinbart oder ausgeschrieben wurde.
Tritt der Teilnehmer von einer gebuchten Veranstaltung zurück, muss er dies schriftlich oder per E-Mail der MEAG (info@pmotosport.com) mitteilen. Zahlungsverzug gilt als Rücktritt.
Tritt der Kunde von einer gebuchten Veranstaltung zurück, bleiben folgende Rücktrittskosten geschuldet:
- bis 51 Tage vor der Veranstaltung, 30 Euro Rücktrittskosten, der Rest wird dem Kunden für einen anderen Event bei der MEAG gutgeschrieben.
- bis 15 Tage vor der Veranstaltung, 60 Euro Rücktrittskosten, der Rest wird dem Kunden für einen anderen Event bei der MEAG gutgeschrieben.
- weniger als 15 Tage, bei Zahlungsverzug oder bei Nichterscheinen, 100% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung.
Falls der Teilnehmer verhindert ist, gilt dies als Nichterscheinen. Auch wenn der verhinderte Teilnehmer einen Ersatz stellt, bleibt die Teilnahmegebühr gegenüber MEAG geschuldet. Es ist Sache des verhinderten Teilnehmers, sich mit dem Ersatzteilnehmer über die Kosten zu einigen.
Falls der Teilnehmer im Zeitpunkt des Rücktritts auf der Warteliste zur angemeldeten Veranstaltung stand, entfallen die Rücktrittskosten.
Anfallende Rückzahlungsgebühren gehen zu Lasten des Empfängers.
7. VERSICHERUNG
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. MEAG bietet weder Versicherungen an noch vermittelt MEAG Versicherungen.
Bei Renntrainings und Veranstaltungen auf abgesperrten Strecken ist generell zu prüfen, ob der jeweilige Versicherungsschutz (insb. Unfall-, Taggeld-, Haftpflicht- und Kaskoversicherungen) weiterhin durch die Versicherungen erbracht wird oder ob diese Risiken durch den Abschluss von Zusatzversicherungen abzudecken sind.
MEAG empfiehlt zusätzlich zu einem umfassenden Versicherungsschutz die Mitgliedschaft bei Gönnervereinigungen wie der REGA und der Paraplegikerstiftung.
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von MEAG. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen MEAG, den (Mit-)Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, einschliesslich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er dem Tourguide oder Instruktor folgt. Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, der Reise, dem Training oder den Wettbewerben entstehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich unter persönlicher Haftung dafür, dass ausschliesslich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollte der Teilnehmer sein Fahrzeug anderen Teilnehmern überlassen, ist er alleine dafür verantwortlich, dass diese den Haftungsverzicht gültig gegenüber dem Veranstalter (MEAG) sowie dem Streckenbetreiber vollständig ausgefüllt und unterzeichnet haben. Die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist verboten. Widerhandlungen können zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
MEAG übernimmt keine Gewähr für den Zustand von Rundkursen, Trainingsstrecken und der dazugehörigen Einrichtungen.
MEAG und von ihr beauftragte (Mit)Veranstalter sind von jeglicher Haftung befreit.
9. SCHUTZBEKLEIDUNG
Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Sturzes o.ä. zu schützen.
Auf allen Veranstaltungen von MEAG ist geeignete Schutzbekleidung vorgeschrieben.
Für Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer einen Rundkurs befahren, muss diese bestehen aus:
- geprüftem Integralhelm mit sauberem, unzerkratztem Visier
- geprüftem Rückenprotektor
- Lederkombi mit Protektoren (zweiteilige Kombis müssen mittels Reissverschlusses verbunden sein)
- Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)
- Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)
Bei Trainings, die ausserhalb von Rundkursen stattfinden oder gänzlich einem geführten Fahrsicherheitstraining entsprechen (z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining), ist statt Lederbekleidung auch für den Strassenverkehr zertifizierte Textilbekleidung mit geprüften Protektoren zulässig.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
10. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem und betriebssicherem Zustand befinden. Es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare (technische) Gefährdung ausgehen. Das betrifft im Besonderen die folgenden Punkte:
- einwandfreier Zustand der Reifen (Alter/Profil/Eignungszweck für Untergrund) und Luftdruck geprüft
- einwandfreie Bremsanlage und Zustand der Bremsbeläge geprüft
- sämtliche Glasteile wie Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen grossflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden
- das Bremslicht darf nicht sichtbar aufleuchten
- das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Veranstaltung geltenden Grenzwert nicht überschreiten
- das Motorrad darf keinen Flüssigkeitsverlust aufweisen (Öl, Wasser, Bremsflüssigkeit)
- die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen
Für den ordnungsgemässen, technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
11. VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden. Das betrifft im Besonderen die folgenden Punkte:
- Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von MEAG sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.
- Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten, gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.
- Im Training können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
- Bei unseren Veranstaltungen handelt es sich um Fahrtrainings, die nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sind, sondern eine Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung, der korrekten Einschätzung verschiedener Fahr- und Verkehrszustände in Theorie und Praxis, sowie die allgemeine Fahrsicherheit beabsichtigen.
- Freiwilliges Anhalten auf der Strecke ist strengstens untersagt.
- MEAG bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird. Der Besuch ist obligatorisch.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist die MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
12. FOTOAUFNAHMEN
Die auf den Veranstaltungen von MEAG oder deren Beauftragten angefertigten Bilder und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von MEAG. Der Teilnehmer tritt sämtliche Bildrechte entschädigungslos an MEAG ab und ist mit der uneingeschränkten Verwendung in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form für Werbezwecke und ähnliches einverstanden.
13. HAUSRECHT
Die MEAG behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoss gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten, des Platzes zu verweisen.
Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MEAG untersagt. Bei Verstössen ist MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.
14. DATENSCHUTZ
Hinsichtlich des Datenschutzes ist unsere Datenschutzerklärung, welche online eingesehen werden kann (https://pmotosport.com/index.php/datenschutzerklaerung/) massgebend.
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit MEAG werden von MEAG Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
MEAG versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass MEAG dazu gesetzlich verpflichtet wäre, der Streckenbetreiber dies einfordert oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer MEAG bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz und eigenen Marketingzwecken mit dem Teilnehmer verarbeitet.
Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie unwichtig geworden sein, kann die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers schriftlich bei MEAG eingefordert werden.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Soweit Sachverhalte durch diese AGB nicht geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten AGB werden durch die vorliegende Version ersetzt.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahekommt bzw. die Lücke ausfüllt.
Zahlungsort ist der Sitz der MOTO EVENT AG, Oberentfelden.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der MOTO EVENT AG.
Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts.
MOTO EVENT AG, CHE-115.488.013, Ausserfeldstrasse 20, 5036 Oberentfelden